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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 1 E 11244/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,6466
OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 1 E 11244/11.OVG (https://dejure.org/2011,6466)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2011 - 1 E 11244/11.OVG (https://dejure.org/2011,6466)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2011 - 1 E 11244/11.OVG (https://dejure.org/2011,6466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Streitwert bei Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Festsetzung des Streitwert einer Klage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für drei Windenergieanlagen auf 2,5% der Herstellungskosten

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Streitwert bei Verpflichtungsklagen betreffend Windenergieanlagen-Genehmigungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1
    Zulässigkeit der Festsetzung des Streitwert einer Klage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für drei Windenergieanlagen auf 2,5% der Herstellungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbescheid für Windenergieanlage: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 255
  • BauR 2012, 470
  • BauR 2012, 989
  • ZfBR 2012, 275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94

    Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 1 E 11244/11
    Dem Streitwertkatalog kommt zwar keinerlei normative Wirkung zu, die dort vorgeschlagenen Werte können aber im Sinne einer "guten Praxis" der Verwaltungsgerichte verstanden werden (vgl. BayVGH vom 11. Juli 2003, BayVBl. 2033, 28) und sind daher in der Regel eine geeignete Ausgangsbasis für die in das Ermessen des Senats gestellte Streitwertfestsetzung (so auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1994, 4 B 102/94).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 12 OA 343/07

    Streitwertfestsetzung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 1 E 11244/11
    In Streitverfahren mit einer relativ geringen Investitionssumme ist hingegen zu berücksichtigen, dass der Streitwert bei Anlegung eines darauf bezogenen Prozentsatzes von (nur) 2,5 % bzw. 1% in einer Höhe bemessen würde, die der Bedeutung der Angelegenheit - absolut gesehen - nicht gerecht werden und etwa im Vergleich zu Streitwerten im Sachgebietsbereich Nr. 9 "Bau- und Bodenrecht" unangemessen (niedrig) erscheinen könnte (so: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, B.v. 10.10.2008, 12 OA 343/07, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 7 OA 169/02

    Auffangwert; degressive Streitwertermittlung; Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 1 E 11244/11
    Ob und gegebenenfalls mit welchen Abstufungen bei höheren Investitionssummen degressive, mit zunehmender Höhe der Investitionssumme abnehmende Prozentsätze bis hin zu den in Nr. 19.1.3 des Streitwertkataloges vorgesehenen 1 % der Investitionssumme in Ansatz zu bringen sind (vgl. insoweit Oberverwaltungsgericht Lüneburg B. v. 27.8.2002, 7 OA 169/02, NVwZ-RR 2002, 901) oder ob bei sehr niedrigen Investitionskosten ausnahmsweise ein höherer Prozentsatz angemessen ist, muss hier nicht entschieden werden.
  • VGH Bayern, 05.12.2014 - 15 C 14.1293

    Streitwertbeschwerde; Streitwert für Nachbarklage; Klage gegen Baugenehmigung und

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1988 - 7 C 4/85 - JurBüro 1989, 809; BFH, B.v. vom 11.1.2006 - II E 3/05 - BFHE 211, 422; OVG RhPf, B.v. 4.11.2011 - 1 E 11244/11 - NVwZ-RR 2012, 255).
  • VGH Bayern, 26.06.2013 - 8 C 13.519

    Unzulässige Streitwertbeschwerde; Nichterreichen des Beschwerdewerts;

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1988 - 7 C 4/85 - JurBüro 1989, 809; BFH, B.v. vom 11.1.2006 - II E 3/05 - BFHE 211, 422; OVG RhPf, B.v. 4.11.2011 - 1 E 11244/11 - NVwZ-RR 2012, 255).
  • VGH Bayern, 24.09.2012 - 8 C 12.1595

    Streitwertbeschwerde, Streitwert für Verbandsklage

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen (vgl. BVerwG vom 22.1.1988 JurBüro 1989, 809; BFH vom 11.1.2006 BFHE 211, 422; OVG Rheinl.-Pfalz vom 4.11.2011 NVwZ-RR 2012, 255).
  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40027

    Unzulässige Beschwerde gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung;

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1988 - 7 C 4/85 - JurBüro 1989, 809; BFH, B.v. vom 11.1.2006 - II E 3/05 - BFHE 211, 422; OVG RhPf, B.v. 4.11.2011 - 1 E 11244/11 - NVwZ-RR 2012, 255).
  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40031

    Bestimmen und Festsetzung des Streitwerts für die Änderung eines

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1988 -7 C 4/85- JurBüro1989, 809; BFH, B.v. vom 11.1.2006 - II E 3/05- BFHE 211, 422 ; OVG RhPf, B.v. 4.11.2011 -1 E 11244/11 - NVwZ-RR 2012, 255).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2012 - 11 L 14.12

    Streitwert für die Genehmigung von Windkraftanlagen; Klagebegehren

    Das gebietet eine einheitliche Handhabung der Streitwertfestsetzung auf 2, 5 % der Herstellungskosten für alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen entsprechend II. Nr. 19.1.1 des Streitwertkatalogs (OVG NRW, a.a.O., Rz. 10 ff.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2011 - 1 E 11244/11 -, juris Rz. 4 betr. einen immissionsrechtlichen Vorbescheid).
  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40033

    Unzulässige Beschwerde gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung;

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1988 - 7 C 4/85 - JurBüro 1989, 809; BFH, B.v. vom 11.1.2006 - II E 3/05 - BFHE 211, 422; OVG RhPf, B.v. 4.11.2011 - 1 E 11244/11 - NVwZ-RR 2012, 255).
  • VG Koblenz, 05.03.2013 - 7 L 126/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; konkurrierende Genehmigungsanträge;

    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz ist regelmäßig ein Wert von 5 % der Herstellungskosten im Falle einer Klage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage angemessen (vgl. Beschluss vom 04.11.2011 - 1 E 11244/11.OVG - und Beschluss vom 07.12.2012 - 1 B 11478/11.OVG).
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